Stütz- und Förderklasse

  • Die SFK ist eine Form der schulischen Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (ggf. mit zusätzlichem Förderbedarf in weiteren Förderschwerpunkten) an einer Förderschule nach § 9 VSO-F und Art. 19 ff. BayEUG in enger Verbindung mit einer Leistung der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII bzw. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII).
  • Schule und Jugendhilfe kooperieren unter einem Dach und arbeiten gemeinsam an der Steigerung der kognitiven und sozialen Kompetenz von intensiv förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen.
  • Am SFZ Schöllnach-Osterhofen gibt es eine SFK für die Grundschulstufe am Standort Schöllnach.
  • In einer jahrgangsstufenübergreifenden Klasse 1-4 werden maximal 8 Schüler*innen unterrichtet.
  • In diesem ganztägigen integrativen Angebot liegt neben der individuellen Förderung der sozialen und kognitiven Kompetenz ein deutlicher Schwerpunkt in der intensiven Kooperation mit den Sorgeberechtigten.

Lesen Sie mehr über das Konzept (Link folgt in Kürze) der Sonderpädagogischen Stütz- und Förderklassen

Welche Kinder werden unterrichtet?

  • Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die auf Grund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot sowohl der Förderschule als auch der allgemeinen Schule (momentan) nicht wahrnehmen können
  • und deshalb einer anders strukturierten individuellen und intensiven Beschulung und Betreuung bedürfen.
  • Besonderes Merkmal ist dabei, dass diese Kinder und Jugendlichen ohne eine spezifische und individualisierte Förderung in der Kleinstgruppe dauerhaft überfordert sind
  • und ihre emotionale und soziale sowie schulische Entwicklung akut gefährdet ist. Die Schüler benötigen subjektorientierte (sonder- / sozial-) pädagogische Unterstützung, die jederzeit flexibel gewährleistet sein muss.

Diagnose und Begutachtung

  • Notwendigkeit und Eignung der SFK als geeigneter Förderort wird anhand eines vorliegenden sonderpädagogischen Gutachtens (gemäß § 28 Abs. 4 VSO-F) bzw. des Förderplans nach § 31 Abs. 1 VSO-F sowie einer sozialpädagogischen Diagnose gemäß des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII beurteilt.
  • In Zusammenhang mit einer Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 1a SGB VIII wird ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten hinzugezogen, das das Ausmaß der Bedrohung einer seelischen Behinderung beschreibt.
  • Das Jugendamt entscheidet über geeignete Maßnahmen.

Welche Kinder werden unterrichtet?

  • Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die auf Grund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot sowohl der Förderschule als auch der allgemeinen Schule (momentan) nicht wahrnehmen können
  • und deshalb einer anders strukturierten individuellen und intensiven Beschulung und Betreuung bedürfen.
  • Besonderes Merkmal ist dabei, dass diese Kinder und Jugendlichen ohne eine spezifische und individualisierte Förderung in der Kleinstgruppe dauerhaft überfordert sind
  • und ihre emotionale und soziale sowie schulische Entwicklung akut gefährdet ist. Die Schüler benötigen subjektorientierte (sonder- / sozial-) pädagogische Unterstützung, die jederzeit flexibel gewährleistet sein muss.

Diagnose und Begutachtung

  • Notwendigkeit und Eignung der SFK als geeigneter Förderort wird anhand eines vorliegenden sonderpädagogischen Gutachtens (gemäß § 28 Abs. 4 VSO-F) bzw. des Förderplans nach § 31 Abs. 1 VSO-F sowie einer sozialpädagogischen Diagnose gemäß des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII beurteilt.
  • In Zusammenhang mit einer Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 1a SGB VIII wird ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten hinzugezogen, das das Ausmaß der Bedrohung einer seelischen Behinderung beschreibt.
  • Das Jugendamt entscheidet über geeignete Maßnahmen.

Schulstandort Schöllnach

Schulstraße 29
94508 Schöllnach

Tel.: 09903-952010
Fax.: 09903-952019
Mail: sekretariat@sfzso.de

Schulstandort Osterhofen

Seewiesen 11
94486 Osterhofen

Tel.: 09932-402 40-0
Fax.: 09932-402 40-120
Mail: osterhofen@sfzso.de